Warum zahlt die Kasse keine Vorsorgeuntersuchung?

Für fast alle Erkrankungen gilt: je früher man sie erkennt, um so geringer ist der bereits eingetretene Schaden und um so besser und effizienter kann man sie behandeln.
Das ist in der Augenheilkunde bewiesen und unbestritten wie in allen anderen medizinischen Fachbereichen.

Zwar hört man in gesundheitspolitischen Debatten immer viel von Prävention, und dass mehr Wert auf die Vorsorge gelegt werden soll, trotzdem gibt es in der Augenheilkunde keine einzige Vorsorgeuntersuchung, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.

Ob eine Krankenkasse eine Vorsorge (Screening) bezahlt oder nicht, hat nichts mit ihrem medizinischen Sinn zu tun, sondern hängt allein von ihrem wirtschaftlichen Nutzen ab. Keiner Krankenkasse liegt etwas an der Gesundheit und am Wohlbefinden des Einzelnen. Einer Krankenkasse geht es immer allein ums Geld.

Es gibt Krankheiten wie hoher Blutdruck oder Brustkrebs, die -zu spät erkannt- zu enormen Folgekosten führen. Durch eine Früherkennung lässt sich bei solchen Krankheiten also Geld einsparen.

Augenkrankheiten wie ein Glaukom oder eine Netzhautablösung bedeuten für den Betroffenen zwar ein schreckliches Schicksal und eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität, verursachen jedoch keine bemerkenswerten Folgekosten. Bei einer Erblindung entstehen der Kasse -überspitzt gesagt- gar keine Kosten, denn das Blindengeld zahlt in Deutschland der Staat und nicht die Krankenkasse.

In der Augenheilkunde wäre ein allgemeines Screening daher teurer als die zu erwartenden Einsparungen, deswegen wird die Vorsorge nicht bezahlt.